Praxis & Medizin

Vereinbarte Termine sind verbindlich | Praxis

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen spätestens 24 Stunden vorher absagen.

Vereinbarte Termine sind verbindlich

Vereinbarte Behandlungstermine werden ausschließlich für Sie freigehalten. Wer ohne rechtzeitige Absage nicht erscheint, blockiert wertvolle Behandlungszeit, die anderen Patientinnen und Patienten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen spätestens 24 Stunden vorher absagen.

Bei einer verspäteten Absage oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar ab 50 Euro zu berechnen. Bei zeitaufwendigen Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffen kann das Ausfallhonorar entsprechend höher ausfallen.

Das Ausfallhonorar wird weder von der gesetzlichen noch von der privaten Krankenversicherung übernommen und ist von Ihnen selbst zu begleichen.

Terminabsagen sind möglich:

Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht wahrgenommene Termine nicht länger folgenlos hinnehmen können. Eine zuverlässige Terminplanung funktioniert nur, wenn getroffene Vereinbarungen von beiden Seiten eingehalten werden.